You are here:

EEG 2022/2023 – Wichtige Änderungen für PV-Anlagenbetreiber

Was ist das EEG 2023?

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) besteht seit über 20 Jahren und regelt die Einspeisung von erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz und die Förderung von privaten und gewerblichen Photovoltaikanlagen.

erneuerbare-energien-eeg 2023 Photovoltaikanlagen

INHALTSANGABE

10 wichtige Fakten über das neue EEG

Tabellen der Vergütungssätze ab 2022

Welchen Inhalt hat die Neufassung des EEG vom 30. Juli 2022?

Es soll Regelungen für Photovoltaikanlagen-Betreiber, welche nicht nur selbst verbrauchen, sondern auch einspeisen, vereinfachen und verbessern.


Treten alle Regelungen ab 30. 07.2022 in Kraft?


Nein, das Gesetz gilt ab 30. Juli 2022, jedoch treten viele Regelungen erst ab Januar 2023 in Kraft.


Welche Änderungen sieht das neue EEG ab 2023 vor?


Das neue EEG 2023 sieht höhere Einspeisevergütungen (auch für bereits 2022 in Betrieb genommene Anlagen) und Förderungen auch für Gartenanlagen vor, wenn diese nicht auf dem Dach montiert werden können.


Welche Ziele verfolgt das EEG für 2023?


Das EEG erstrebt für 2023 einen massiven Ausbau der Photovoltaikleistung. So sollen in 2023 alleine 7 Gigawatt an Leistung und 2024 bereits 9 Gigawatt an PV Anlagen für Dächer als auch Freiflächenanlagen ans Netz gehen. Bis 2027 soll diese Zahl auf 22 Gigawatt angehoben werden.


Neue Regelung der Erzeugungsleistung von PV Anlagen, welche ab 2023 in Betrieb genommen werden.


Aktuell gilt: Höchstens 70 Prozent der Nennleistung einer Photovoltaikanlage darf in das öffentliche Netz eingespeist werden. Ab dem 01.01.2023 wurde diese Regelung für Photovoltaikanlagen, welche erst 2023 in Betrieb genommen werden, abgeschafft.

Achtung: Die 70% Regelung ist seit Oktober 2022 für Anlagen unter 7 kWp ebenfalls entfallen. Altanlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen weiterhin (auch nach 2023) diese Regelung einhalten.


Änderung der Förderung für Gartenanlagen


Zukünftig sollen auch Besitzer einer Gartenanlage von Förderungen profitieren können – jedoch bezieht sich diese Regelung nur auf Anlagen, wenn Ihr Hausdach nachweislich nicht für die Installation einer PV Anlage geeignet ist. Die Nichteignung unterliegt jedoch noch weiteren Bedingungen, welche noch nicht klar definiert sind. Bitte warten Sie vor dem Kauf einer Anlage weitere Details ab. Das Baurecht (Baugenehmigungen Kommune / Verwaltung) wird durch das EEG nicht beeinflusst!


Netzanfrage von Photovoltaikanlagen soll erleichtert werden


Ab 2025 müssen Netzbetreiber die Möglichkeit eines vereinfachten und möglichst digitalisierten Netzanfrageverfahrens für PV-Anlagenbetreiber bereitstellen. Für die Netzbetreiber soll dann eine Frist gelten, durch welche die zeitliche Bearbeitung der Anfrage geregelt und begrenzt wird.


Degression – Aussetzung bei Sätzen bei der Einspeisevergütung EEG 2023


Bis Anfang 2024 wird die Degression der Vergütungssätze für die Einspeisevergütung ausgesetzt. Darauffolgend soll eine halbjährliche Degression über 1% Anwendung finden.

TABELLE DEGRESSIONSSÄTZE BAYERN ab 2023 (Link zum Informationsangebot des „Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)“)


Neue Vergütungssätze EEG ab 30.07.2022


Künftig werden die Vergütungsätze in Volleinspeisung und Überschusseinspeisung unterschieden.

TABELLE VERGÜTUNGSSÄTZE BAYERN ab 2023 (Link zum Informationsangebot des „Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)“)D

Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit / Vollständigkeit der Angaben. Ebenso schließen wir die Haftung für Inhalte von ausgehenden Links aus.

Sie haben weitere Fragen?

Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihrer PV Anlage.

Wir führen Sie aus dem Informationsdschungel heraus und beraten Sie gerne ausführlich zu Ihrem Photovoltaik-Neuprojekt.

Sie sind sich nicht sicher, obe eine Photovoltaikanlage das Richtige für Sie ist? gerne klären wir alle Fragen und beraten Sie hinsichtlich Kosteneinsparungen und effizienter Stromnutzung durch die Verwendung von Stromspeichersystemen.