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PV Anlage – Anmeldung und Registrierung beim Marktstammdatenregister
Wie melde ich meine PV Anlage bei der Bundesnetzagentur an?
Die Registrierung einer PV Anlage muss vom Betreiber selbst vorgenommen werden. Jede neue PV Anlage, egal ob privat oder gewerblich, muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert und angemeldet werden. Wie die Registrierung abläuft, erfahren Sie hier.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale Register für den Gas- und Strommarkt in Deutschland und dient der Planung des weiteren Netzausbaus. Durch das Marktstammdatenregister wurde das ehemalige PV-Meldeportal und das Anlagenregister als zentrales Register für die Erfassung und Registrierung zusammengefasst.
Das Verzeichnis umfasst alle Photovoltaiksysteme welche an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind und somit theoretisch Strom einspeisen könnten. Inselanlagen sind von der Pflicht zur Anmeldung ausgenommen (hierbei handelt es sich um Anlagen, die unabhängig vom Stromnetz funktionieren).
PV Anlage nicht angemeldet?
Dann erhalten Sie keine Einspeisevergütung nach dem EEG. Der Netzbetreiber ist erst verpflichtet, die Einspeisevergütung zu zahlen, wenn die Anlage nachweislich angemeldet wurde. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld nach § 95 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), wenn die PV Anlage nicht korrekt angemeldet wurde. Ein Registrierungsnachweis ist ebenso bei Förderungen zu erbringen.
Generell gilt eine Frist zur Anmeldung von einem Monat nach Inbetriebnahme der PV Anlage durch den Installateur.
Wie kann ich mich als Privatperson beim Marktstammdatenregister anmelden?
Über die Webseite des Marktstammdatenregisters Marktstammdatenregisters lässt sich die Anlage direkt online registrieren.
Auf der Hauptseite kann unter „Registrierung starten“ der Anmeldevorgang gestartet werden. Darauffolgend startet der Registrierungsassistent des MaStR.
Nutzen Sie diesen Leitfaden, wenn Sie als Privatperson Ihre Anlage anmelden wollen und Hilfestellung bei der Registrierung benötigen. Zum Leitfaden des Marktstammdatenregisters.
Welche Informationen benötige ich bei der Anmeldung meiner Anlage?
Für die Registrierung benötigen Sie einige Daten:
- Technisches Datenblatt der Anlage und des Wechselrichters
- Typenschild des Wechselrichters
- Inbetriebnahme-Protokoll
- Rechnung des Installateurs
- Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers
- Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur (aus dem PV-Meldeportal)
Die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage
Das Inbetriebnahmedatum
Nach erfolgter Montage und erfolgreicher Installation der Anlage bekommen Sie von uns das Inbetriebnahmedatum mitgeteilt. Dieses können Sie im Laufe des Registrierungsprozesses beim MaStR angeben.
Die Bundesnetzagentur gibt folgende Information zum Inbetriebnahmedatum an:
„Das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der Einheit ist unabhängig vom Datum der ersten Netzeinspeisung, vom Datum des Netzanschlusses und vom Datum des Setzens eines Zählers. Diese Daten sind nicht im MaStR einzutragen.“
Das Inbetriebnahmedatum
Sie können den Betriebsstatus über den Service des MaStr unter Angabe Ihrer Registrierungsnummer prüfen lassen und gegebenenfalls eine Korrektur der Registrierung möglich ist oder Sie sich neu registrieren müssen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die geplante Inbetriebnahme stattfindet, können Sie den Registrierungsstatus Ihrer Anlage aus „in Planung“ setzen und nach erfolgreicher Inbetriebnahme auf „In Betrieb“ setzen.
Das Fazit zur Anmeldung beim Markstammdatenregister
Die Bundesnetzagentur macht Anlagenbetreiber*innen die Registrierung durch ein übersichtliches und transparentes Internetangebot einfach. Auf der Webseite der Bundesnetzagentur unterstützt Sie ein umfangreicher FAQ Bereich. Es werden nur Stammdaten erfasst, die Registrierung lässt sich schnell vornehmen. Sofern alle Unterlagen zur Hand sind, ist der Eintrag eine Sache von wenigen Minuten.
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